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Bei der Unternehmensnachfolge sind eine Fülle von rechtlichen Problemen,
die vom Kauf- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Steuerrecht
bis zum internationalen Privatrecht reichen können, zu berücksichtigen.
Jede Unternehmensübertrgung ist eine Einzelfallentscheidung. Es kann
daher kein Modell als “das immer richtige” empfohlen werden.
Bei der Unternehmensübertragung auf Dritte oder Familienmitglieder
sind zahlreiche Gestaltungen möglich, welche Art der Übertragung
die richtige ist, muss genau überdacht werden. Die Entscheidung ist
davon abhängig zu machen, welches wirtschaftliche Ergebnis unter
Beachtung der steuerlichen Erfordernisse mit der Übernahme erzielt
werden soll.
Due Diligence: (Risikoprüfung des Unternehmens)
Durchführung der Risikoprüfung bei Unternehmenskauf bzw. Unternehmensverkauf.
Gesellschaftsrecht:
Die Rechtsform des Unternehmens muss den jeweiligen Bedürfnissen
vor und nach der Übertragung angepasst
werden.
• Entsprechen Gesellschaftsverträge den Bedürfnissen von
Gesellschafter und
Unternehmen?
• Überprüfung des Gesellschaftsvertrages auf Übereinstimmung
bzw. Vereinbarkeit
mit der Nachfolgeplanung
Kaufvertrag:
• Entwurf Vertragsvereinbarung
• Klärung von Gewährleistungs- und Haftungsrechtsfragen
• Begleitung der Verhandlungen zwischen Verkäufer und Käufer
Erbrecht:
• Schenken oder vererben?
• Gehören Sie zu den Unternehmern ohne Testament ?
• Schaffen Sie klare Verhältnisse und legen Sie Ihre Wünsche
schriftlich fest,
sonst greift die gesetzliche
Erbfolge, die eventuell weniger vorteilhaft ist
• Bei rechtzeitiger Klärung profitieren Sie von steuerlichen
Vorteilen und vermeiden
Streit.
Güterrecht:
• Zur Absicherung des Unternehmens bei gleichzeitiger steuerlicher
Optimierung
Stiftung:
• Eine besondere Form der Regelung der Unternehmensnachfolge von
Familien-
unternehmen ist die
Einbringung des Unternehmens in eine Stiftung
Notfallplan:
• Treffen Sie Vorsorge für den Fall von Krankheit, Unfall
oder sogar Tod
• Sind alle Vollmachten erteilt und dokumentiert?
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